Kündigung wegen Eigenbedarf: Das sollten Sie wissen
Unbefristete Mietverhältnisse können vom Vermieter nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Einer davon ist der sogenannte Eigenbedarf. Wann entsteht ein solcher Anspruch? Welche Formalitäten sind zu beachten? Wie können sich Mieter wehren? Bei uns erfahren Sie, was Sie wissen müssen: Als kompetenter Ansprechpartner für Wohnraummietrecht steht Ihnen die Kanzlei Schwarze, Dr. Oskamp & Partner mit Rat und Tat zur Seite.