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Sport- und Vereinsrecht in Bochum

Millionen von Bundesbürgern sind in Vereinen organisiert oder üben dort eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und nehmen aktiv am Vereinsleben teil. Dieses Engagement ist ein unersetzlicher Bestandteil unserer Gesellschaft.

Gleichwohl bedarf auch das Vereinsleben und insbesondere die Tätigkeit von Vorständen eines rechtlichen Rahmens, um eine geordnete Vereins- und Vorstandstätigkeit zu gewährleisten.

In vielen Vereinen sind Personen als Vorstand tätig, die von Berufs wegen mit juristischen Fragestellungen nicht befasst sind. Vor diesem Hintergrund droht die Gefahr, dass gut gemeinte Vorstandsarbeit, die gegebenenfalls aber gesetzliche Vorschriften außer Acht lässt, für die Handelnden zu erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen führen kann.

Darüber hinaus ist das Vereinsleben gelegentlich nicht nur von der an sich gewünschten Harmonie geprägt; es kommt zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vorstandes oder des Vereins. Hier stellt sich dann die Frage, wie mit solchen unterschiedlichen Auffassungen rechtlich umzugehen ist, zum Beispiel ob auf Vorstands- und Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse verbindlich und wirksam sind. Fehlverhalten von Vereinsmitgliedern kann im Einzelfall auch dazu führen, dass ein Ausschluss eines solchen Mitgliedes aus dem Verein erfolgen soll. Auch hier ist es notwendig, sowohl die Satzungsvorschriften wie auch die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, damit nicht schon in formeller Hinsicht Fehler unterlaufen, die zur Unwirksamkeit von Beschlüssen und Maßnahmen führen können.

Herr Rechtsanwalt 
Heiner Hanefeld ist seit mehreren Jahrzehnten in einer Vielzahl von Vereinen ehrenamtlich engagiert und übt dort Vorstandstätigkeiten aus. Er ist somit aus eigener Erfahrung mit allen, das Vereinsrecht betreffenden Fragen vertraut.

Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf sportrechtliche Fragen. Als erster Vorsitzender eines der mitgliederstärksten Bochumer Fußballvereine liegen bei ihm detaillierte Kenntnisse auch von verbandsrechtlichen Vorschriften vor. Unter weiterer Berücksichtigung seiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit, Herr Rechtsanwalt 
Heiner Hanefeld ist seit zehn Jahren auch Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist er für eine Vielzahl von Mandanten tätig geworden, die aus der Ausübung ihrer sportlichen Tätigkeit Entgelte erzielen.

Voraussetzung für die Vertretung solcher Personen ist die Kenntnis der einschlägigen sportrechtlichen, verbandsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Herr Rechtsanwalt 
Heiner Hanefeld verfügt in diesem Bereich über langjährige, gute Kontakte zu Entscheidungsträgern und Verbandsjuristen.

Große Erfahrung besteht in Bezug auf die Fusion von Vereinen. Eine größere Anzahl solcher Verschmelzungen sind durch Herrn Rechtsanwalt 
Hanefeld in den letzten Jahren begleitet und durchgeführt worden.

Wenden Sie sich deshalb in allen sport- und vereinsrechtlichen Fragestellungen vertrauensvoll an uns. Wir stehen Ihnen für die Durchsetzung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

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