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Baurecht in Bochum

Der Bereich des Baurechts gliedert sich auf in das öffentliche und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht zeichnet sich dadurch aus, dass hier die Frage geklärt wird, wer, an welcher Stelle welches Gebäude errichten darf. Entweder werden demnach die Bauherren gegenüber der Gemeinde mit dem Ziel vertreten, eine Baugenehmigung entsprechend den Wünschen der Mandantschaft zu erhalten, oder es werden die Nachbarn mit dem Ziel vertreten, eine bereits erteilte Baugenehmigung anzufechten.

Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander. In diesem Bereich werden häufig Beweissicherungsverfahren eingeleitet, Bauverträge gekündigt, beispielsweise weil der Auftragnehmer mangelhaft oder schlichtweg unzuverlässig arbeitet, Ansprüche aus Zusatzaufträgen oder einer Behinderung geltend gemacht, nicht zuletzt natürlich auch im Namen eines Werkunternehmers der Werklohn oder aber im Namen des Bauherrn Rechte aus bestehenden Mängeln geltend gemacht, die sich selbstverständlich auch aus einem Bauträgervertrag ergeben können.

Fälle mit baurechtlichem Bezug werden von Herrn Rechtsanwalt Henning Schwarze bearbeitet, der von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ernannt wurde.

Leider müssen auch wir immer wieder die Erfahrung machen, dass der Rechtsstreit zeit- bzw. kostenintensiv ist und aufgrund einer Vielzahl von Umständen nicht einmal in der Sache selbst die Parteien zufriedenstellt. Um hier ansetzen zu können fungiert Herr Rechtsanwalt Henning Schwarze neben seiner Tätigkeit als Mediator zudem als Schlichter und Schiedsrichter, um je nach Fallgestaltung in der Funktion des Schlichters einen angemessenen Lösungsvorschlag unterbreiten oder aber auch in der Funktion des Schiedsrichters den Konflikt außergerichtlich kurzfristig und kompetent lösen zu können.

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