PROFESSIONELLE MEDIATION VON IHREM ANWALT IN BOCHUM
Mediation
Die Mediation zeichnete sich dadurch aus, dass die Parteien unter Mithilfe des neutralen / unabhängigen Dritten, dem Mediator, in einem strukturierten Verfahren selbst zu einer Lösung finden, deren Tragfähigkeit sich gerade durch die Eigenverantwortlichkeit der Parteien auszeichnet. Die Vorteile der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren liegen darin, dass die Interessen der Parteien dargelegt und gelöst werden, und nicht nur eine einzelne Rechtsfrage der Vergangenheit. Es wird also der Konflikt insgesamt bereinigt und nicht nur ein einzelner rechtlicher Aspekt geklärt. Das Mediationsverfahren kann darüber hinaus kurzfristig durchgeführt werden, so dass der Zeitverlust durch die Verfahrensdauer gering und der eigene zeitliche Aufwand überschaubar ist. Unterstützt werden Sie hierbei durch Herrn Rechtsanwalt und Mediator Henning Schwarze.
Die im Rahmen der Mediation gefundene Lösung kann - auch in unserer Kanzlei - notariell beurkundet werden und steht sodann in ihrer rechtlichen Wirkung dem Urteil eines Gerichts gleich.
Grundregeln der Mediation
Das Mediationsverfahren zeichnet sich durch sechs Grundprinzipien aus:
1. Vertraulichkeit des Verfahrens
Die Parteien verpflichten sich ebenso wie der Mediator zur Verschwiegenheit.
2. Freiwilligkeit der Teilnahme
Der Entschluss, ein Mediationsverfahren aufzunehmen, erfolgt freiwillig, ebenso gegebenenfalls auch der Entschluss, es zu beenden.
3. Vollständige Informiertheit
Die Parteien informieren sich gegenseitig sowie den Mediator vollständig.
4. Neutralität des Mediators
Der Mediator unterstützt die Parteien durch die Gesprächsführung, ist aber von den Parteien unabhängig.
5. Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer
Die Parteien entwickeln mit Hilfe des Mediators die Lösung selbst.
6. Ergebnisoffenheit der Beteiligten
Ergebnisse werden nicht vorgegeben, sondern entwickeln sich von selbst.