VERKEHRS- UND SCHADENSERSATZRECHT 

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Verkehrsrecht in Bochum

Das Verkehrsrecht ist ein weites Feld. Es kann alle Personen betreffen, die in irgendeiner Weise am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, sei es als Fußgänger, als Rad- oder Motorradfahrer oder als PKW- bzw. LKW-Fahrer. Aufgrund der Tatsache, dass es im Zusammenhang mit Unfällen zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und dahingehenden Schadensersatzforderungen kommt, ist das Verkehrsrecht eng mit dem Schadensersatzrecht verknüpft.

Verkehrs- und Schadensersatzrecht – Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Jeder Führer eines Kraftfahrzeugs ist in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Ernstfall die Regulierung von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernehmen kann. Dennoch kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten, wer beziehungsweise welche Versicherung für die Regulierung des Schadens zuständig ist. Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrs- und Schadensersatzrecht spezialisiert hat, dringend angeraten. Er kann nicht nur umfassende Informationen geben, was im Ernstfall zu beachten ist, sondern auch alle wichtigen Schritte einleiten, wenn ein Schaden eingetreten ist und wenn unklar ist, wer in welchem Umfang dafür aufkommen muss.

Der Unfall im Verkehrs- und Schadensersatzrecht

Unsere Anwälte in Bochum arbeiten mit erfahrenen Sachverständigen und Unfallgutachtern zusammen. Diese Sachverständigen sind in der Lage, nicht nur die Schadensursachen zu ermitteln, sondern auch den Unfall genau zu rekonstruieren. Dies ist wiederum die Voraussetzung, um Schadensersatzansprüche an den Halter des Fahrzeugs oder den Fahrer geltend machen zu können. Die Arbeit dieser Sachverständigen gewinnt große Bedeutung, wenn es darum geht, die genauen Unfallursachen und die Unfallhergänge zu ermitteln. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen, die sich rund um das Thema Schadenshergang, Schadensermittlung und Schadensregulierung ergeben. Ebenso, wenn es sich um die Themenbereiche Führerschein und Bußgeld handelt. Bereits bei einer kleinen Unachtsamkeit kann es sehr schnell passieren, dass ein Bußgeld verhängt wird. Unsere Anwälte prüfen hierbei, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Ebenso auch auf die Vorfälle, für die es Punkte in Flensburg gibt.

Als Ihr Rechtsanwalt in Bochum unterstützen wir Sie dabei, berechtigte Ansprüche geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, abzuwehren.

Verkehrsrecht - Schadensersatzansprüche durchsetzen

Konnte eindeutig festgestellt werden, dass im Verkehrsunfall ein Schadensersatzanspruch besteht, ist es noch nicht getan. Die betreffenden Personen müssen auch wissen, wie sie zu ihrem Recht kommen und was sie im konkreten Falle zu tun haben. Unsere Rechtsanwälte in Bochum verfügen über jahrelange Erfahrungen auf diesem Gebiet und können Sie zu allen Aspekten rund um das Thema Schadensersatz beraten. Aus diesem Grunde können auch alle Verkehrsteilnehmer unsere Beratungen und Unterstützungsangebote im Rahmen des Verkehrsrechts und des Schadensersatzrechts in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle Schadensbereiche – sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden.

Die Herren Rechtsanwälte Dr. Tigran DabagHeiner Hanefeld sowie Henning Schwarze vertreten Ihre Interessen in jedem Stadium des Verfahrens.

FAQs - häufig gestellte Fragen im Verkehrsrecht

  • Führerschein in Gefahr – was nun?

    Ein Fahrverbot droht schneller, als man denkt. Gerade für Menschen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind, ist das ein gewaltiges Problem. Wir von Schwarze, Dr. Ostkamp & Partner wissen, welche Möglichkeiten bestehen, um ein drohendes Fahrverbot abzuwehren. In folgenden Fällen kann unter Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden:

    • Aus beruflichen Gründen: Wenn sich der Verkehrsteilnehmer in der Phase der unmittelbar bevorstehenden Existenzgründung befindet und zur Kundenakquirierung ein Auto benötigt. Auch Busfahrer oder Fahrlehrer können ein Fahrverbot zu beruflichen Zwecken umgehen.
    • Selbstständige oder Dienstreisende: Wer bundesweit selbstständig tätig ist und z.B. Arbeits- und Baumaterial transportieren muss, kann einem Fahrverbot entkommen. Gleiches gilt für Handelsvertreter im Außendienst oder einen Berufskraftfahrer.
    • Ausblicksversagen: Nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) reicht eine objektiv grobe Pflichtwidrigkeit für ein Fahrverbot nicht aus. Hinzukommen muss ein subjektiv grober Verstoß, der z.B. bei einer leichten Fahrlässigkeit nicht gegeben ist.
  • Welche Rechte haben Autofahrer bei einer Polizeikontrolle?

    Bei einer Verkehrskontrolle stellt sich aus Sicht des Autofahrers häufig die Frage, was dieser wirklich tun muss – und was er unbedingt vermeiden sollte. Generell gilt: Als Autofahrer sollten Sie sich genau überlegen, was Sie gegenüber den Beamten sagen. Keinesfalls sollten Sie ein Delikt zugeben, da Sie sonst später kaum mehr gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen können. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zur Person zu machen und Ihren Führer- sowie Fahrzeugschein vorzuzeigen.


    Zudem können Polizisten bei einer Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Alle Tests in diesem Zusammenhang sind jedoch freiwillig – Sie können diese verweigern. Allerdings kann es sein, dass Sie die Beamten dann zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben müssen. Was die Polizei hingegen darf, ist, den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen.

  • Wo stehen in Deutschland Diesel-Fahrverbote an?

    Überall dort, wo die Luft jahrelang durch gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid belastet wurde, haben Gerichte in den jeweiligen Städten Fahrverbote verhängt. Davon betroffen sind Kommunen, die noch kein Konzept entwickelt haben, um den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Darunter fallen derzeit (Mai 2019) Abschnitte in den folgenden Städten:

    • Hamburg
    • Kiel
    • Berlin
    • Stuttgart
    • Frankfurt am Main
    • Darmstadt/Wiesbaden
    • Köln
    • Bonn
    • Essen
    • Gelsenkirchen
    • Aachen
    • Mainz
  • Was sollten Fahrradfahrer im Straßenverkehr beachten?

    Nicht nur Autofahrer, auch Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten. Diese sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fixiert, die in Deutschland die Regeln für sämtliche Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt. Nichtsdestotrotz kommen immer wieder Fragen auf, was Fahrradfahrer dürfen und was nicht. Folgende fünf Punkte sind aus Sicht von Radfahrern zwingend zu beachten:


    • Einen Helm zu tragen, ist keine Pflicht. Dennoch besteht die starke Empfehlung, einen Helm aufzusetzen, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen, da dieser das Risiko einer Kopfverletzung erheblich reduziert.
    • Das Überfahren roter Ampeln ist verkehrswidrig. Bei Rotlichtverstößen drohen auch Radfahrern empfindliche Geldbußen sowie Punkte in Flensburg.
    • Fahrradfahrer dürfen mit einem Alkoholgehalt von bis zu 1,6 Promille fahren. Kommt es allerdings zu alkoholbedingten Fahrfehlern oder Unfällen, drohen Geld- und Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
    • Fahrradfahrer sind verpflichtet, den Radweg zu benutzen, sofern dieser mit einem blauen Schild mit weißem Fahrrad gekennzeichnet ist. Eine Ausnahme bilden Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren, die den Gehweg benutzen dürfen.
    • Radfahrer dürfen beim Fahren über Kopfhörer Musik hören. Allerdings darf die Lautstärke andere Verkehrsgeräusche nicht übertönen.
  • Wozu brauchen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

    Zwar ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch gerade für Menschen, die häufig im Straßenverkehr unterwegs sind, ist sie durchaus sinnvoll. Viele Autofahrer denken, dass eine normale Kfz-Versicherung ausreicht. Diese kommt aber nur für Schäden bei einem selbst verursachten Unfall auf.


    Kann die Schuldfrage allerdings nicht gänzlich geklärt werden und muss der Konflikt vor Gericht ausgetragen werden, so steigt das finanzielle Risiko für alle Beteiligten enorm. Entscheidet sich das Gericht für die gegnerische Partei, hat der Geschädigte die Kosten sowohl für den eigenen als auch für den gegnerischen Anwalt zu tragen. Hier greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung und kommt für Anwaltskosten sowie Gerichts- und Gutachterkosten auf.

  • Was müssen Motorradfahrer im Straßenverkehr beachten?

    Motorradfahrer legen Verkehrsregeln gerne mal etwas lockerer aus als Autofahrer. Doch auch für die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Oftmals überholen Motorradfahrer beispielsweise im Stau, indem sie sich rechts an der Autoschlange vorbeidrängeln. Das ist allerdings ein Verstoß gegen die StVO und wird mit einem Bußgeld geahndet. Außerdem gilt auch für Motorräder das Parkverbot. Auf dem Gehweg darf nur geparkt werden, wenn dies entsprechend ausgeschildert ist. Ist auf einem Parkplatz ein Parkschein oder Parkscheibe vorgeschrieben, gilt das auch für Motorräder. Widerrechtlich geparkte Motorräder können genau wie Autos abgeschleppt werden.

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