Rechtsanwaltsgebühren

Die von uns im Anwaltsbereich geltend gemachten Gebühren richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind nach der erfolgten Erstberatung abhängig von dem weiteren Verlauf der Angelegenheit und dem Gegenstandswert, der sich anhand der in Rede stehenden wirtschaftlichen Positionen bestimmt. 

Zusatzhonorare über das gesetzliche Vergütungsrecht hinaus werden nicht verlangt. Über die anfallenden Kosten werden Sie umfassend informiert, so dass hier keine Überraschungen drohen können. 

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so gehört zur Beratung die Klärung der Eintrittspflicht und das Stellen der Deckungsanfrage. Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruchs sind die Kosten der anwaltlichen Beratung von der Gegenseite zu tragen. 

Auch Honorarvereinbarungen sind statt einer Abrechnung der gesetzlichen Gebühren möglich. Hierbei kann eine konkrete Honorarvereinbarung auf Stundenbasis getroffen oder ein fester Pauschalpreis für die gesamte zu erbringende Leistung vereinbart werden. Auch bieten wir bei regelmäßiger Zusammenarbeit Beratungsverträge zu einem monatlichen Festpreis an. Dieses Modell hat sich oftmals bei Unternehmen bewährt, die sich eine eigene Rechtsabteilung nicht leisten oder diese mit einem kalkulierbaren Kostenaufwand entlasten, jedoch auf eine fundierte rechtliche Beratung nicht verzichten möchten.

Notarkosten

Die Notarkosten sind gesetzlich in der Kostenordnung (KostO) festgelegt.

Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. 

Für jedes Geschäft sieht die bundesweit einheitliche Kostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor, aus dem sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung ermitteln lässt. 

Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die gesamte Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.

Kontakt und Beratung

Gerne können Sie sich zunächst unverbindlich mit der Kanzlei in Verbindung setzen.

Zu den Kontaktmöglichkeiten

Share by: