24/03/2022

Mitbewohner zieht ohne Erlaubnis ein

Darf ein Freund, eine Freundin oder gar ein Verwandter einfach bei mir einziehen? Welchen rechtlichen Spielraum gibt es im Mietrecht und welche Ausnahmen gelten für Pfleger oder Au-pairs? 

Als Mieter oder Mieterin einer Wohnung haben Sie das Recht, die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nach Ihren Bedürfnissen zu nutzen. Doch in der Regel schließen Sie nur als Einzelperson Ihren Vertrag mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin ab. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie einen Freund, eine Freundin oder gar Verwandtschaft in Ihre Wohnung mit einziehen lassen? Kann dies Ihr Vermieter oder die Vermieterin verbieten oder nicht?

Damit Sie keine Schwierigkeiten bekommen, sollten Sie vor dem Einzug die genauen Regeln zu diesem Sachverhalt kennen. Ein Anwalt für Mietrecht kennt sich mit dieser Thematik bestens aus. Wir klären Sie in diesem Ratgeber auf.

 

Das Wichtigste in Kürze

Als Mieter oder Mieterin sind Sie laut Mietrecht nur in speziellen Situationen und Konstellationen dazu berechtigt, einen Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin aufzunehmen, ohne Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin darum um Erlaubnis zu beten. Im weitesten Sinne gilt dies nur für Pfleger und Pflegerinnen, Au-pairs und Hausangestellte. Ansonsten müssen Sie immer die Genehmigung zum Einzug einholen.

Inhalt:

  • Untervermietung ist in den meisten Verträgen untersagt
  • Einzug eines Mitbewohners ohne Bezahlung – die genauen Umstände sind entscheidend
  • Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?
  • Reden Sie mit Ihrem Vermieter


Untervermietung ist in den meisten Verträgen untersagt

In den meisten Mietverträgen ist es ausdrücklich untersagt, dass das Mietobjekt vom Mietenden weiter untervermietet wird. Bei diesem Punkt gibt es auch keinerlei rechtlichen Spielraum. Sie sind daher nicht dazu berechtigt, dass Sie einen Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin gegen Bezahlung mit in Ihrer Wohnung leben lassen. 

 

Einzug eines Mitbewohners ohne Bezahlung – die genauen Umstände sind entscheidend

Selbst wenn Sie einen Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin in Ihre Wohnung einziehen lassen, ohne dass diese Person etwas dafür bezahlt, dürfen Sie dies nicht in allen Situationen tun. Prüfen Sie daher im ersten Schritt Ihren Mietvertrag. Eventuell sind Einschränkungen zu diesem Punkt vorhanden.

Im Grunde gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen auch ohne Zustimmung des Vermietenden ein Einzug gestattet ist:

  • Es handelt sich um einen Hausangestellten.
  • Der Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin handelt als Pfleger bzw. Pflegerin.
  • Au-pairs muss der Einzug gestattet werden.
  • Nach Geburt der eigenen Kinder ziehen diese mit ein.
  • Enge Verwandte dürfen einziehen.

Die Unterscheidung, ob eine Person nur auf Besuch ist oder als fester Mitbewohner oder -bewohnerin zählt, hängt von der Zeitdauer ab. Ist diese Person für länger als sechs bis acht Wochen in der Wohnung anzutreffen, wird dies als Einzug in der Rechtsprechung angesehen. Im Übrigen ist der Einzug des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin nicht grundsätzlich erlaubt. Auch hier muss um Erlaubnis gebeten werden.

 

Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Sollten Sie als Mieter oder Mieterin ohne Erlaubnis einen Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin aufnehmen, ohne dass es sich um einen der genannten Ausnahmen handelt, können erhebliche Konsequenzen drohen. Ihr Mieter oder Ihre Mieterin ist im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, da das Vertrauen schwer geschädigt wurde.

 

Reden Sie mit Ihrem Vermieter

Trotz aller geltenden Regelungen, in vielen Fällen kann das Sprechen mit dem Vermieter oder der Vermieterin helfen. Sie können auf die Kulanz und das Verständnis hoffen und so eine Erlaubnis zur Aufnahme eines Mitbewohners oder einer Mitbewohnerin erhalten. Gerade bei dem festen Lebenspartner oder der festen Lebenspartnerin werden in vielen Fällen die Vermietenden sicherlich nicht widersprechen. Schwarze, Hanefeld und Dr. Dabag Rechtsanwälte beraten Sie gerne persönlich zur Rechtslage in Ihrer individuellen Situation.

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