15/06/2020

Unparteiisch, erfahren & notwendig – die Notare unserer Kanzlei

Er ist von Berufswegen unparteiisch und für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften in Deutschland zwingend notwendig – der Notar. Viele kennen diesen Beruf aufgrund der erforderlichen Beurkundungen rund um den Erwerb von Immobilien oder durch die Testamentserstellung bzw- verlesung. Doch die Haupttätigkeiten eines Notars können weit über diese Dinge hinausgehen, wie auch die Tätigkeit der Notare unserer Kanzlei in Bochum zeigt.


Er ist von Berufswegen unparteiisch und für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften in Deutschland zwingend notwendig – der Notar. Viele kennen diesen Beruf aufgrund der erforderlichen Beurkundungen rund um den Erwerb von Immobilien oder durch die Testamentserstellung bzw. - verlesung . Doch die Haupttätigkeiten eines Notars können weit über diese Dinge hinausgehen, wie auch die Tätigkeit der Notare unserer Kanzlei in Bochum zeigt. Wir, die Rechtsanwälte und Notare von Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag, möchten Ihnen gerne näherbringen, wie man zum Notar ernannt wird, was die täglichen Aufgaben beinhalten und wobei wir unsere Mandanten konkret unterstützen können.

Der Werdegang eines Notars

Der Werdegang eines Rechtsanwalts und Notars in Deutschland beginnt zunächst mit einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften, inklusive einem zweijährigen Rechtsreferendariat – kurzum die erfolgreicheZulassung als Volljuristund Rechtsanwalt, welche den erfolgreichen Abschluss von zwei juristischen Staatsprüfungen voraussetzt. Im Anschluss muss ein weiteres Examen beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung abgelegt werden. Es werden somit insgesamtdrei juristische Staatsexaminaabsolviert.Anwaltsnotaremüssen zusätzlich eine fünfjährige, konsekutive Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen. Die jeweilige Ernennung zum Notar hängt sodann im Wesentlichen von dem konkreten Ergebnis der juristischen Staatsprüfungen und des Bedarfs an Notaren im jeweiligen Gerichtsbezirk ab.

Die Aufgaben eines Notars

Ein Notar kann in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen notwendig sein – von der Geburt über die Ehe bis hin zum Tod. Dies klingt zunächst merkwürdig, entspricht aber den deutschen Regelungen rund um SchenkungHeirat und Testament. Der Notar wird bestellt, um wirksame Schriftstücke zu verfassen, die den Willen des Auftraggebers bzw. der Parteien ausdrücken. Er ist für Angehörige zuständig, die aufgrund eines Testaments oder Ähnlichem betroffen sind, und unterstützt dieses beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins oder aber einer Erbauseinandersetzung. Er ist auch dann notwendig, wenn eine Immobilie ver- und gekauft wird.

In diesen Angelegenheiten kann ein Notar unter anderem konkret helfen:

Familienrecht:

Möchten sich Ehepartner mittels Ehevertrag rechtlich und finanziell absichern, ist ein Notar für die rechtskräftige Beurkundung des Vertrags zuständig. Entscheidet sich ein Paar oder ein Partner für die Adoption eines fremden Kindes oder Stiefkindes, müssen auch hier Erklärungen notariell beurkundet werden.

 

Gesundheitswesen:

Ist ein schwerer Krankheitsverlauf zu erwarten oder möchte man sich vorsorglich im Falle von Krankheit betreut wissen, empfiehlt sich die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Diese ermöglicht dem bestellten Angehörigen oder Betreuer die entsprechenden medizinischen Entscheidungen treffen zu können und auch über die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen zu bestimmen. Die Vorsorgevollmacht ist quasi ein gültiger Beweis für die Wünsche des Auftraggebers, die im gesunden Zustand ausgesprochen wurden.


Erbrecht:

Möchten Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen, um ihre Erbschaft im Todesfall eindeutig zu bestimmen, wird ein Notar bestellt. Dieser erstellt das rechtskräftige Dokument, das den Willen des Verfassers klar ausdrückt. Ein Testament bzw. ein Erbvertrag können die Erblasser bzw. die Erben rechtlich in nicht unerheblichem Umfang binden. Im Falle der Erbschaftsübertragung vollzieht der Notar auch die Vorgaben aus dem Testament.


Immobilien:

Möchte man beispielsweise seinem Kind oder Enkelkind eine Immobilie schenken bzw. übertragen, besteht Notarzwang. Dieser beurkundet die Schenkung und erwirkt die Grundbucheintragung. Auch im Falle eines Immobilienverkaufs oder -kaufs ist ein Notar notwendig. Er sorgt für das Ausbleiben unnötiger Risiken beider Parteien und beurkundet den Besitzerwechsel.


Sonstiges:

Auch in sonstigen Angelegenheiten kann die Hinzuziehung eines Notars notwendig oder aber sinnvoll sein.

 

Gerne informieren wir Rechtsanwälte und Notare der Kanzlei Schwarze, Dr. Oskamp & Partner Sie bei individuellen Fragen oder Angelegenheiten.

 

Die Notare unserer Kanzlei,

Henning Schwarze

Dr. Tigran Dabag, LL.M.

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