22/04/2020

Verkehrsrecht: Die Rechtslage beim „Handy am Steuer“

Das Smartphone ist heutzutage ein alltäglicher Begleiter, der ständige Erreichbarkeit und Mobilität garantieren soll. Aber was tun, wenn das Handy läutet, während Sie am Steuer sitzen? Wir von der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag klären die wichtigsten Fragen und die Rechtslage rund um die Handynutzung am Steuer.

Das Smartphone ist heutzutage ein alltäglicher Begleiter, der ständige Erreichbarkeit und Mobilität garantieren soll. Aber was tun, wenn das Handy läutet, während Sie am Steuer sitzen? Sollen Sie den Anruf annehmen oder einen Blick auf die eingegangene Textnachricht werfen? Der Griff zum Handy ist schnell getan. Viele Autofahrer unterschätzen allerdings die Gefahr, die von der Nutzung eines Handys am Steuer ausgeht. Wir von der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag sind Experten im Verkehrsrecht und klären die wichtigsten Fragen sowie die Rechtslage rund um die Handynutzung am Steuer.

Wann ist das Handy am Steuer erlaubt?

Die Benutzung des Smartphones am Steuer unterliegt der Straßenverkehrsordnung und ist in § 23 StVO näher beschrieben. Grundsätzlich ist die Nutzung am Steuer bei laufendem Motor demnach verboten. Als Nutzung gilt dabei jegliche Tätigkeit, die die Aufnahme oder das Halten des Geräts erfordert. 


Befindet sich das Handy stattdessen in einer 
Halterung und kann per Sprachsteuerung bedient werden, ist eine Nutzung möglich. Ebenso ist es erlaubt, einen kurzen Blick auf das in einer speziellen Halterung befindliche Smartphone zu riskieren, um beispielsweise die Uhrzeit abzulesen. Das ist jedoch abhängig von den Witterungsverhältnissen und der jeweiligen Situation. Eine Abwendung von der Straße muss hier wirklich erforderlich sein und darf nicht zu einer unnötigen Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer führen.


Eine weitere Ausnahme besteht, wenn Sie sich in einer 
Notfallsituation befinden (beispielsweise bei einem Unfall) und Sie dadurch genötigt sind, das Handy bei eingeschaltetem Motor zu benutzen. Auch eine Weitergabe des Smartphones an den Beifahrer ist grundsätzlich erlaubt. 

Wie gefährlich ist das Handy am Steuer?

Laut einer FOCUS-Studie aus dem Jahr 2017 hat die Benutzung des Handys am Steuer das Fahren unter Alkoholeinfluss als Hauptursache für Verkehrsunfälle mittlerweile abgelöst. Eine Untersuchung der DEKRA aus demselben Jahr hat ergeben, dass über die Hälfte aller Autofahrer das Smartphone zumindest gelegentlich hinter dem Steuer benutzen. Gerade jüngere Menschen ignorieren oder unterschätzen dabei die Gefahr, die durch die Ablenkung vom Straßenverkehr entsteht. 


In einer Zeit, in der die Anzahl der PKWs und Krafträder auf den Straßen zunimmt, kann schon ein kurzes Telefonat am Steuer erhebliche Folgen haben. Wenn Sie auch nur fünf Sekunden auf Ihr Handy schauen, legen Sie bei einem Tempo von 50 Stundenkilometern blind eine Strecke von 70 Metern hin, auf der Sie andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse übersehen. Gerade Motorradfahrer und Fußgänger gehören zu einer besonderen Risikogruppe, wenn es um die 
Unfallrate durch Ablenkung geht. 

Welche Strafe gibt es bei der Handynutzung am Steuer?

Für die Handynutzung bei eingeschaltetem Motor drohen hohe Strafen, deren genaues Ausmaß davon abhängt, ob Sie eine Gefährdung darstellen oder gar einen Unfall bauen. Mit diesen Folgen müssen Sie auf jeden Fall rechnen:

  • Bußgeld von mindestens 100 Euro
  • Mindestens ein Punkt in Flensburg
  • Fahrverbot (bei Gefährdung)

Wie sieht die Versicherung die Handynutzung am Steuer?

Die meisten Versicherungen stufen die Benutzung eines Handys bei eingeschaltetem Motor als grob fahrlässig ein. Sollte durch eine solche Ablenkung ein Unfall provoziert werden, bieten die meisten Kfz-Versicherungen keinen Schutz. Eine entsprechende Klausel ist oftmals bereits im Versicherungsschein aufgeführt. 

Fazit: Lohnt sich die Nutzung des Handys am Steuer?

Die Benutzung von Handys bei laufendem Automotor ist in den meisten Fällen verboten. Ein kurzer Blick auf das Smartphone während der Autofahrt kann schnell teuer werden. Sollten Sie eine entsprechende Anschuldigung bekommen, die nachweislich unrechtmäßig ist, kann es jedoch vorteilhaft sein, Einspruch einzulegen. Die Benutzung des Handys am Steuer kann von behördlicher Seite aus schwer nachgewiesen werden, weswegen die Anklage bei mangelnder Beweislast oft fallen gelassen wird. 


Generell sollten Sie bedenken, dass Sie durch die Handynutzung am Steuer eine unmittelbare Gefahr für sich und Ihre Mitmenschen darstellen, und sich ehrlich fragen: Ist ein Anruf dieses Risiko wirklich wert?

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Rat und Hilfe von einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt in Bochum suchen.

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