21/07/2022

Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?

Das Erbe eines Versterbenden ist oft ein heikles Thema und kann bei den Nachfahren zu erheblichem Streit führen. Umso wichtiger ist es, dass bereits vor dem Ableben alle Details genau geklärt und rechtlich abgesichert sind. Damit Sie Ihren Familienfrieden sicherstellen, können Sie einen Erbvertrag oder ein Testament wählen. Doch wo liegen hier eigentlich die Unterschiede und wann ist welche Variante besser geeignet? Damit Sie sich richtig entscheiden, verraten wir von Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte, wann welche Form zu empfehlen ist.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die gesetzliche Erbfolge als Basis für das Erbe
  3. Erbvertrag und Testament – die Regelung des Erbes nach eigenen Wünschen
  4. Wann eignet sich Erbvertrag oder Testament?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Erbfolge greift dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag nach dem Versterben vorliegt.
  • Das Testament wird handschriftlich aufgesetzt und regelt Details zur Verteilung des Erbes. Oft wird jedoch die Form nicht eingehalten oder es bleiben Fragen offen.
  • Der Erbvertrag ist eine rechtssichere Lösung, die zusammen mit einem Spezialisten oder einer Spezialistin erstellt wird und daher nicht angefochten werden kann.


Die gesetzliche Erbfolge als Basis für das Erbe

Nicht selten kommt es vor, dass ein Verstorbener oder eine Verstorbene nie Details zum Verfahren mit dem Nachlass geregelt hat. Auch dann, wenn das Ableben völlig unerwartet eintritt, ist dies oft der Fall. Der Gesetzgeber hat hierfür eine gesetzliche Erbfolge festgelegt, nach der das verbleibende Vermögen aufgeteilt wird.

So geht der Nachlass an folgende Personen:

  • Das Vermögen wird zunächst zwischen allen lebenden Kindern gleichmäßig verteilt
  • Sollte ein Kind verstorben sein, rücken die Enkel an dessen Stelle
  • Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Erblassers oder der Erblasserin
  • Nach den Eltern folgen die Geschwister oder die Stiefgeschwister an die Reihe
  • Am nächsten Rang folgen Großeltern, Onkel und Tanten
  • Sollten auch diese Verwandten alle nicht mehr leben, tritt der nächste Verwandte ein
  • Wenn sich auch hier niemand ermitteln lässt, geht der Besitz in den staatlichen Besitz über

Der Ehepartner oder die Ehepartnerin erbt ebenfalls im Sterbefall. Wenn mehrere Angehörige vorhanden sind, gibt es im Erbrecht genaue Regeln, wie die Verteilung prozentual erfolgt.

 

Erbvertrag und Testament – die Regelung des Erbes nach eigenen Wünschen

Wenn Sie lieber selbst entscheiden möchten, wer Ihren Nachlass in welcher Verteilung erhält, sollten Sie bereits zu Lebzeiten entsprechende Schriften aufsetzen. Das Testament ist hierbei am bekanntesten und besonders verbreitet. Sie notieren handschriftlich auf einem Dokument, wer in welchem Umfang entsprechende Anteile Ihres Nachlasses erhalten soll. Die Problematik des Testaments besteht oft darin, dass die genaue Form nicht eingehalten wird oder die Aufteilung nicht exakt genug beschrieben ist. Dies eröffnet die Türe für einen Rechtsstreit, bei dem die Erben über dessen Rechtmäßigkeit streiten.

Um dieses Problem zu umgehen, können Sie alternativ einen Erbvertrag erstellen. Diesen setzen Sie nicht alleine auf, sondern immer in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, einer Anwältin oder einem Notar oder einer Notarin. Die Sachverhalte im Erbvertrag sind rechtlich bindend und können daher nicht angefochten werden.

 

Wann eignet sich Erbvertrag oder Testament?

Der Erbvertrag ist immer die rechtssichere Lösung im Vergleich. Wenn Sie daher großen Wert auf eine genaue Regelung der Verteilung Ihres Nachlasses legen, sollten Sie sich immer für diese Lösung entscheiden. Lassen Sie sich am besten von einem Spezialisten oder einer Spezialistin hierzu beraten.

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