20/07/2022

Mietrecht: So fordern Sie Mietminderung wirkungsvoll ein

Die Freude an der gemieteten Wohnung oder dem gemieteten Haus kann schnell ein jähes Ende nehmen, wenn Mängel in der Wohnung auftauchen. Das Mindern der Miete ist ein gängiges Mittel, um den Vermieter oder die Vermieterin unter Druck zu setzen, wenn dieser die Mängel nicht beseitigt. Doch wann kann eine Mietminderung durchgesetzt werden und was gibt es hierbei zu beachten? Wir von Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte kennen die gültige Rechtsprechung genau und zeigen Ihnen in diesem Ratgeber, was es zu beachten gibt.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Mietminderung – wann ist sie als Mittel zulässig
  3. Entscheidende Voraussetzungen für eine Mietminderung
  4. So gehen Sie bei Mängeln an der Wohnung richtig vor

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mietminderung kann bei einem Mangel durchgesetzt werden, dessen Ursache dem Vermieter oder der Vermieterin zuzuschreiben ist.
  • Geben Sie Ihrem Vermieter oder der Vermieterin die Möglichkeit, den Mangel in einem angemessenen Zeitraum zu beseitigen.
  • Lassen Sie sich beim Durchsetzen der Mietminderung durch einen Anwalt oder eine Anwältin unterstützen, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.


Die Mietminderung – wann ist sie als Mittel zulässig

Es gibt eine Reihe an Mängeln, bei denen eine Mietminderung gefordert werden kann. Bei einigen Fällen lässt sich diese jedoch auch nicht durchsetzen. Damit Sie schon vorab wissen, wann Ihre Chancen gut stehen, führen wir in der folgenden Liste Mängel auf, bei denen Sie Ihre Miete reduzieren können:

  • Auftreten eines Schimmelbefalls, der auf die Bausubstanz zurückzuführen ist
  • Beschädigungen an Fenstern, Türen, der Elektrik oder den Leitungen
  • Defekte Geräte in der gemieteten Küche, wenn diese nicht repariert werden

Dokumentieren Sie die Schäden am besten immer mit Fotos und notieren Sie, wann diese aufgetreten sind. Dies ist entscheidend, wenn es darum geht, wie lange Sie eine Mietminderung durchsetzen können.

 

Entscheidende Voraussetzungen für eine Mietminderung

Neben dem Grund für eine Mietminderung ist es auch entscheidend, dass Sie den Mangel nicht selbst verursacht haben, sondern tatsächlich der Vermieter oder die Vermieterin dafür verantwortlich ist. Zudem müssen Sie den Mangel unbedingt schriftlich anzeigen und die Möglichkeit zur Abstellung bieten. Ein tropfender Wasserhahn oder zwitschernde Vögel, die Sie im Schlaf stören, ist beispielsweise kein triftiger Grund, durch den Sie Ihre Kosten reduzieren können.

Die Höhe der Mietminderung muss dem Mangel entsprechen. Hierbei sind wenige Prozent genauso üblich, wie das vollständige Aussetzen der Zahlungen, wenn die Wohnung oder das Haus unbewohnbar ist.

 

So gehen Sie bei Mängeln an der Wohnung richtig vor

Wenn Sie Mängel in Ihrer Wohnung feststellen, sollten Sie umgehend Ihren Vermieter oder die Vermieterin schriftlich hierauf aufmerksam machen. Geben Sie diesem oder dieser die Möglichkeit, den Mangel in einem angemessenen Zeitraum zu beseitigen. Erst wenn dieser der Aufforderung nicht nachkommt, sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen. Denn ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin kann Sie ab diesem Zeitpunkt fachgerecht unterstützen. In einem zweiten Schreiben wird wiederholt auf die Abstellung des Mangels unter Fristsetzung hingewiesen. Erfolgt auch dann eine Reparatur nicht, ist das Durchsetzen einer Mietminderung zulässig. Es ist wichtig, dass Sie eine angemessene Höhe hierbei einhalten, wobei das Mietrecht passende Hinweise gibt. Auch rückwirkend können Sie die Minderung durchsetzen, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel bestand.

Share by: