MEDIZIN- UND ARZTHAFTUNGSRECHT
Vertrauen - Partnerschaft - Recht bekommen
Medizin- und Arzthaftungsrecht in Bochum
Das Arzthaftungsrecht betrifft Behandler und Patienten. Als Patient hat man das Recht auf sorgfältige Information, auf qualifizierte Behandlung und Versorgung, auf das individuelle Wahlrecht des Behandlers und auf Schadensersatz im Falle eines Behandlungsfehlers. Gerade in diesem Fall wird anwaltliche Hilfe nötig sein, sodass der Patient seine Rechte verstehen und durchzusetzen kann. Wenn der Patient einen Anspruch geltend macht, dann muss er die sogenannten anspruchsbegründenden Fakten nachweisen. Somit steht der Patient immer vor der Aufgabe, sowohl den Behandlungsfehler beziehungsweise die fahrlässige Gesundheitsschädigung selbst beweisen zu müssen. Er muss ebenso nachweisen, dass zwischen dem fehlerhaften Verhalten des Arztes und dem eingetretenen Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, einen im Medizinrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, der über die rechtlichen Möglichkeiten, etwa die Einschaltung der Gutachterkommissionen / Schlichtungsstellen oder der Einreichung einer Klage bei Gericht informiert und eine Strategie mit dem Patienten erarbeitet.
Aber auch für den behandelnden Arzt / Zahnarzt ist im Beschuldigungsfall eine rechtliche Beratung wichtig. Arzt / Zahnarzt und Patient schließen zu Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag. Dabei geht es nicht darum, das der Arzt / Zahnarzt für den Erfolg der Behandlung haftet, sondern er schuldet eine Behandlung unter Einhaltung des ärztlichen Standards. Zuerst muss also festgestellt werden, ob eine vorwerfbare vertragliche Fehlleistung vorliegt oder eine andere unerlaubte Handlung. Falls der Behandlungsverlauf auf einen möglichen Behandlungsfehler hindeutet, dann ist es Sache des Arztes / Zahnarztes zu beweisen, das ein atypischer Geschehensablauf vorlag. Gerade hier kann die anwaltliche Hilfe sehr unterstützen.
Unsere Aufgabe ist es, die vorgenannten Fragestellungen zu klären und die Ansprüche des Patienten auf Schadensersatzleistungen und Schmerzensgeld in Sachverständigenverfahren, außergerichtlichen Verhandlungen und im Arzthaftungsprozess durchzusetzen beziehungsweise eine unbegründete Inanspruchnahme des behandelnden Arztes / Zahnarztes abzuwehren. Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Tigran Dabag hat als Fachanwalt für Medizinrecht eine Vielzahl von Prozessen sowohl auf der Patienten- als auch auf der Behandlerseite erfolgreich geführt und vertritt, unter besonderer Berücksichtigung dieses von persönlichem Vertrauen geprägten Berufsfelds, Ihre Interessen.