16/06/2021

Welche Vorteile bieten notarielle Vollmachten für die Vorsorge?

Eine Vollmacht für die Vorsorge wird für die Risikoabsicherung benötigt, wenn eigene Angelegenheiten und Geschäfte nicht mehr selbst geregelt werden können, beispielsweise durch Unfall, Krankheit und Pflege. Erfahren Sie hier von unseren Anwälten, was es zu beachten gibt.

Eine Vollmacht für die Vorsorge wird für die Risikoabsicherung benötigt, wenn eigene Angelegenheiten und Geschäfte nicht mehr selbstständig geregelt werden können, beispielsweise durch Unfall, Krankheit und Pflege. Die Vollmacht setzt voraus, dass andere Personen die Entscheidungen der Betroffenen übernehmen. 

 

Dabei stellt sich die Frage, ob eine Vollmacht für die Vorsorge grundsätzlich durch einen Notar oder eine Notarin beglaubigt werden muss. Das betrifft alle medizinischen, finanziellen und organisatorischen Vorgänge der Person. Mit einer Vollmacht wird dem oder der Bevollmächtigten gestattet, finanzielle Geschäfte zu tätigen, Verträge abzuschließen und Entscheidungen und Aufgaben für andere Bereiche zu übernehmen. All das wird schriftlich vereinbart und festgehalten.

 

Allgemein gilt, dass Vollmachten zunächst immer formfrei sind. Das betrifft auch die Vorsorgevollmacht. Diese ist entsprechend ohne die Beglaubigung durch den Notar bzw. die Notarin gültig. Problematisch ist, dass Vollmachten in vielen Bereichen nicht immer anerkannt bzw. durch Dritte angezweifelt werden. Zwar können Zeugen oder Familienangehörige die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift bestätigen, eine Beweiskraft liegt jedoch damit noch nicht vor. 

 

Mit einer notariellen Beglaubigung ist eine wesentlich bessere Absicherung möglich, da der Notar oder die Notarin auch die Identität aller Beteiligten prüft und im Zuge dieser Prüfung die Geschäftsfähigkeit feststellt. Damit sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. In einigen Fällen ist gleichfalls eine notarielle Beglaubigung zwingend notwendig. Das ist z. B. dann der Fall, wenn:

  • der oder die Bevollmächtigte Grundstücks- oder Bankgeschäfte übernehmen soll,
  • Kredite aufgenommen werden oder
  • Geschäfte für ein Unternehmen bei Krankheit durch eine andere Person weitergeführt werden sollen.

 

Die Vorteile einer notariellen Beglaubigung zeigen sich in folgender Form:

  • Die inhaltlichen Festlegungen sind rechtssicher, da der Notar oder die Notarin hier beratend zur Seite steht.
  • Durch die Beglaubigung ist Gewissheit über die Identität und Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgebenden geboten.
  • Eine Anzweiflung einer notariell beglaubigten Vollmacht für die Vorsorge ist nicht möglich.
  • Die Urschrift für die Vorsorgevollmacht bewahrt der Notar bzw. die Notarin auf.

Was muss bei notariell beglaubigten Vollmachten für die Vorsorge beachtet werden?

Es ist wichtig, dass der oder die Bevollmächtigte für die Vorsorgevollmacht der oder dem Betroffenen nahesteht und eine Vertrauensbasis vorhanden ist. Die Vollmacht kann schriftlich mit der Hand oder am Computer geschrieben werden, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Sie wird wie ein Vertrag aufgesetzt.

 

Um sicherzugehen, dass die Vollmacht überall anerkannt wird, ist die notarielle Beglaubigung immer zu empfehlen. Dabei prüft der Notar oder die Notarin die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten und klärt den genauen Sachverhalt und die rechtliche Tragweite. Der Wille muss dabei eindeutig bei beiden Parteien vorhanden sein und in der Urkunde festgehalten werden.

 

Beglaubigt der Notar bzw. die Notarin die Vorsorgevollmacht, wird diese im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt. Schwierigkeiten entstehen meistens durch Erbschaften oder finanzielle Angelegenheiten. Damit die Personen Zugriff auf die Vollmacht haben und ein Gericht die Existenz dieser überprüfen kann, ist die Registrierung im Vorsorgeregister hilfreich.

 

Dabei kann die Vollmacht für die Vorsorge auch jederzeit widerrufen werden. Für die Vollmacht ist es sinnvoll, nur eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten einzusetzen. Wer möchte, kann zusätzlich eine Vertretung wählen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte PartGmbB für weitere Informationen. Wir beraten Sie gerne vor Ort.

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