24/09/2020

Eigenbedarf – diese Rechte und Pflichten liegen bei Mieter & Vermieter

Kündigung wegen Eigenbedarf: Das sollten Sie wissen

Unbefristete Mietverhältnisse können vom Vermieter nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Einer davon ist der sogenannte Eigenbedarf. Wann entsteht ein solcher Anspruch? Welche Formalitäten sind zu beachten? Wie können sich Mieter wehren? Bei uns erfahren Sie, was Sie wissen müssen: Als kompetenter Ansprechpartner für Wohnraummietrecht steht Ihnen die Kanzlei Schwarze, Dr. Oskamp & Partner mit Rat und Tat zur Seite.

Was bedeutet Eigenbedarf?

Das deutsche Recht kennt den Eigenbedarf in verschiedenen Rechtsgebieten. Im Mietrecht ist damit ein Kündigungsgrund des Vermieters gemeint. Braucht der Vermieter den Wohnraum selbst, darf er das Mietverhältnis beenden. Das ergibt sich aus § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html). Anders als oftmals angenommen, ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter persönlich einzieht. Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht auch, wenn die Immobilie

- im gleichen Haushalt lebenden Personen oder

- nahen Verwandten 

zur Verfügung gestellt werden soll. Hierzu zählen sowohl Eltern, Großeltern und Geschwister als auch Kinder, Enkel, Neffen und Nichten. Bei entfernteren Verwandten ist eine Eigenbedarfskündigung nur in Ausnahmefällen möglich. Hier kommt es auf eine enge soziale Bindung an.

Was müssen Vermieter beachten?

Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist an strenge gesetzliche Regeln und Vorschriften gebunden. Sie schützen Mieter vor der Willkür des Vermieters. Denn nur dann, wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden, ist eine solche Kündigung zulässig. 

Eine der wichtigsten Vermieterpflichten trifft Sie gleich zu Beginn: Sie müssen dem Mieter nachvollziehbare Gründe für Ihren Bedarf offenlegen – und zwar schriftlich. Fehlen entsprechende Angaben im Kündigungsschreiben, ist die Kündigung unwirksam. Ihr Mieter darf im Haus oder in der Wohnung bleiben.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. § 573c BGB (Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html) sieht eine klare Staffelung vor:

- Mietern, die weniger als fünf Jahre in der Immobilie wohnen, können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

- Besteht der Mietvertrag seit fünf bis acht Jahren, liegt die Kündigungsfrist bei sechs Monaten.

- Eine Kündigungsfrist von neun Monaten gilt für Mieter, die seit mehr als acht Jahren in der Wohnung leben.

Aspekte wie der Wegfall des Eigenbedarfs, mögliche Sperrfristen und spätere Räumungsklagen können ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Eigenbedarfskündigung spielen. Als spezialisierte Anwälte in Bochum beraten wir Sie zu allen Fragestellungen des Wohnraummietrechts. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wie können Mieter sich wehren?

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf müssen Sie als Mieter nicht einfach so hinnehmen: Sie haben das Recht auf Widerspruch (§ 574 BGB, Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/574.html). Voraussetzung hierfür ist, dass der vom Vermieter angemeldete Bedarf nicht beziehungsweise nicht nachweisbar besteht. Stellt der Umzug einen unzumutbaren Umstand für Sie dar, können Sie der Eigenbedarfskündigung ebenfalls widersprechen. Die sogenannte Härtefallregelung kommt bei

- hohem Alter

- Krankheit und

- langer Dauer des Mietverhältnisses

in Betracht. In bestimmten Konstellationen ist auch eine zeitlich begrenzte Anwendung der Sozialklausel denkbar. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Examen ansteht, Sie schwanger sind oder den Haushalt mit schulpflichtigen Kindern teilen.

Als fachkundige Anwälte in Bochum sind wir mit den juristischen Feinheiten im Wohnraummietrecht vertraut. Wir prüfen die Sachlage und sagen Ihnen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist oder nicht. Engagiert, kompetent und zielorientiert helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

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