18/11/2021
Erfahren Sie bei uns mehr über das Trennungsjahr. Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen zu gesetzlichen Pflichten, Ausnahmen und was beachtet werden muss.
Die Scheidung einer Ehe ist immer ein Einschnitt im Leben, der reiflicher Überlegung und viel Zeit bedarf. Um Eheleuten eine Art „Puffer” zwischen der Entscheidung und der tatsächlichen Scheidung einzuräumen, hat die Gesetzgebung das Trennungsjahr eingeführt. Wir von Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte in Bochum beantworten Ihnen gerne alle wichtigen Fragen rund um das Thema und worauf bei der Trennung zu achten ist.
Was ist ein Trennungsjahr eigentlich?
Bevor eine Ehe laut Gesetz tatsächlich als geschieden gilt, muss die Ehepartnerschaft eine einjährige Trennungszeit, das sogenannte „Trennungsjahr“, durchlaufen. So ist es in § 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Erst dann ist das Eheverhältnis auch rechtlich als beendet anzusehen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass beide Parteien in diesem Zeitraum die Möglichkeit erhalten, ausstehende Probleme zu regeln und Lösungen zu finden – und im besten Falle wieder zueinander zu finden.
Dabei regelt § 1567 BGB klar, was unter „getrennt leben“ zu verstehen ist:
„Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.“
Gesetzliche Pflichten und Ausnahmen
Die einjährige Trennungszeit ist für jedes Ehepaar verpflichtend, das sich scheiden lassen will. Erst dann gilt die Ehe rechtlich als gescheitert. Anschließend können beide Eheleute die Scheidung beantragen oder eine Partei reicht diese ein und die andere stimmt zu. Stimmt eine Partei nicht zu, kann das Gericht dennoch die Scheidung aussprechen. Voraussetzung dafür ist, dass beide seit drei Jahren getrennt leben (§ 1566 Abs. 2 BGB). Dieser Zeitraum sollte vom scheidungswilligen Partner oder der Partnerin nachgewiesen werden können.
Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen: So kann eine Verkürzung oder ein Wegfall des Trennungsjahres ausschließlich durch eine Härtefallentscheidung des Gerichts nach § 1565 Abs. 2 BGB herbeigeführt werden. Dem müssen aber sehr außergewöhnliche Umstände vorausgehen, wie zum Beispiel bei extremer häuslicher Gewalt, die das Gericht als unzumutbare Härte befindet.
Was müssen die Eheleute während der Trennungszeit beachten?
Die Trennungszeit schafft reichlich Zeit, um sich mit wichtigen Aspekten der Scheidung und der Zukunft danach auseinanderzusetzen: